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August   2022

Unnötig und umweltschädlich

Hurra! Jetzt kann in Guldental nachts und an anderen Orten im Kreis Bad Kreuznach also um zwei Uhr nachts oder auch an Heiligabend Eis geholt werden! Am blauen Eisautomaten. Einfach Super! Mal ganz ehrlich?  Wer braucht  denn wirklich so etwas? Wirklich ärgerlich ist aber etwas anders.  Was hat man sich denn dabei gedacht? Überall soll, nein muss angesichts der gegenwärtigen Situation der Energieverbrauch erheblich reduziert werden und das auf Dauer. Und da hat man nichts Besseres im Sinn, als solche ständig laufende Stromfresser aufzustellen und das, wie in Guldental auch noch an einem oft sonnigen Standort?  Nur einem plötzlichen nächtlichen Eishunger gerecht zu werden? Es gibt Dinge, die sind überflüssig und andere, die noch überflüssiger sind. So, wie dieser blaue Automat!

 Januar 2022

 

Vielleicht den Ball mal flach halten, Frau Klöckner!

 

Das Jahr 2021 war auch ein Jahr der schweren Niederlagen der  CDU-Politikerin Klöckner.  Unter ihrem Landesvorsitz verlor ihre Partei die Landtagswahl mit einem historisch schlechten Ergebnis.  Bei der Bundestagswahl erlitt die CDU das gleiche Debakel. Dazu verlor trotz eines riesigen Einsatzes von Wahlkampfmaterial und der „Wahlhilfe“ zahlreicher „CD-Prominenz“  ihren Wahlkreis an Joe Weingarten. Dazu kommt, dass sie als Landwirtschaftsministerin über eine bloße Ankündigungspolitik nicht hinauskam und nach seriösen Umfragen als eine der schlechtesten Bundesminister(innen)  galt.   Diese Niederlagen scheinen aber weder sie noch ihre Partei sonderlich zu berühren. Doch das hindert sie nicht, schon jetzt auf die neue Bundesregierung zu schimpfen.  Und jetzt ist sie tatsächlich auch noch Schatzmeisterin der Bundes-CDU.  Welche persönliche Qualitäten sie dazu befähigt, erscheint allerdings bisher unklar. Bis vielleicht auf die Tatsache, dass sie, wie es ja auch aus ihren Äußerungen in einem kürzlichen Interview geschlossen werden könnte,  dass sie hofft, aus ihrer Industrienähe von dort viel Spendengeld für ihre Partei zu erhalten. 

 

 Dezember 2018

 Das En­de ei­nes lan­gen We­ges

 „Das En­de ei­nes lan­gen We­ges“. So war ein Zeitungsartikel über die Zustimmung der beiden Verbandsgemeinderäte zu der Fusion der Verbandsgemeinden Stromberg und Langenlonsheim überschrieben. Doch dieser Weg hätte nicht bei weitem so „lange“ sein müssen, hätten viele Kommunalpolitiker aus den beiden Verbandsgemeinden, vor allem solche aus der CDU aber auch aus anderen Gruppierungen, so heftig und teils auch polemisch gegen eine Fusion agiert. Und so hörte man es auch bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates Stromberg, bevor auch dort der Fusion zugestimmt wurde.  Und hörte man vor allem bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates Langenlonsheim die teils euphorischen Lobeshymnen von CDU-Vertretern und auch Anderen zur Fusion, konnte man kaum seinen Ohren trauen angesichts dessen, wie negativ diese sich in der Vergangenheit dazu geäußert hatten.

 Dazu 2 Leserbriefe aus  2016 und 2017

 

Februar 2019

Durchsichtige Kampagne gegen Straßenausbaubeiträgen

 Die Aussicht, nicht mehr für den Ausbau von Straßen finanziell aufkommen zu müssen, ist natürlich für jeden Grundstückseigentümer äußerst verlockend.  Um die bisher bestehenden Regelungen zu verändern, bedarf es aber auch Vorschläge, deren Durchführung machbar, rechtlich zulässig und vor allem für die Kommunen annehmbar sind. Das trifft allerdings für das, was aktuell von der CDU im Kreis kommt, in keinem Fall zu. Erst ist einmal darauf hinzuweisen, dass die beiden Protagonisten für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Cyfka und Lorsbach im Langenlonsheimer  Verbandsgemeinderat mit dem Antrag auf Abschaffung krachend gescheitert sind. Selbst einige CDU-Ratsmitglieder folgten dabei diesem Antrag nicht.  Jetzt hat die CDU auch wohl plötzlich gemerkt, dass bei einer Zahlung der Beiträge durch das Land in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingriffen werden könnte. Deshalb macht sie den Vorschlag, dass die Kommunen „weiter selbst entscheiden können, wann und wie ihre Gemeindestraßen ausgebaut werden“.  Das hieße dann ja wohl, die Gemeinden bestimmen und das Land zahlt!  Einer Regelung, der das Land weder zustimmen kann noch aus rechtlichen Gründen darf. Die CDU im Land hat der Landesregierung in der Vergangenheit oft genug vorgeworfen, Gelder ohne seriöse Kontrolle ausgegeben zu haben. Und jetzt will die CDU gerade dies so zulassen?  Auch der Landesrechnungshof würde da schnell einschreiten.  Deshalb würde das Land dann auch die Entscheidung darüber treffen, wo was ausgebaut wird und nicht mehr die ortskundigen Gemeinderäte. Wie die Gemeinden dabei zu verfahren haben, sollte angesichts schon bestehender Förderrichtlinien auf anderen Gebieten hinlänglich bekannt sein. In einem Antrag an das Land muss  die Gemeinde, wahrscheinlich durch kostenträchtige Gutachten belegt, die Notwendigkeit eines  Ausbaus, deren Art und Weise und die voraussichtlichen Kosten detailliert darlegen.  Dann werden die Anträge – wahrscheinlich nur zu einem einmaligen Stichtag im Jahr – dem Land vorzulegen sein, wobei gewiss erst die Verbandsgemeinde, dann der Kreis und zuletzt das Land Prioritätenlisten für Anträge der Ortsgemeinden werden erstellen müssen. Und schließlich werden übergeordnete Stellen entscheiden, ob und wo es sinnvoll ist, eine Straße auszubauen.  Auch darüber, woher das Land die Gelder nehmen soll, bleibt die CDU die Antwort schuldig.  „Nicht aus dem kommunalen Finanzausgleich“, sagt Lorsbach. Bayern, von der CDU immer als Vorbild genannt, hat zwar beschlossen, dass die Kommunen keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben sollen, wobei es allerdings immer noch keine Rechtsverordnung dazu gibt, die das im Einzelnen regelt. Aber dort soll wohl auf jeden Fall dafür Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich kommen, den Gemeinden also an anderer Stelle weggenommen werden. Bezeichnend ist dabei übrigens, dass die bayrischen Gesetzesinitiatoren einräumen, dass „Bürger und Wirtschaft zwar als Abgabeschuldner von Kommunalabgaben entlastet, als Steuerbürger hingegen belastet werden, weil die so entstehenden Abgabeausfälle bei den Gemeinden über allgemeine Haushaltsmittel des Staates und für die Zukunft teilweise auch durch Haushaltsmittel der Gemeinden finanziert werden müssen.  Genau das würde in Rheinland-Pfalz auch passieren. Bei über 2000 Gemeinden im Land und nicht selten Kosten in siebenstelliger Höhe bei einzelnen Maßnahmen wären jährlich erhebliche Landesmittel erforderlich. Diese wären allerdings nur sehr begrenzt vorhanden und könnten nur aufgebracht werden, wenn Mittel für andere auch dringliche Maßnahmen gestrichen würden. Daher müsste das Land dann wahrscheinlich die zu zahlenden Beträge deckeln oder Anträge einfach ablehnen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich der dortige Gemeinde-und Städtebund und der Landesrechnungshof deutlich und mit schlüssigen Argumenten gegen die Übernahme durch das Land ausgesprochen. Trotzdem hat der Landtag deren Abschaffung beschlossen und dafür die Grunderwerbssteuer erhöht. Es ist allerdings schon jetzt abzusehen, dass dies als Ausgleich nicht reichen wird, so dass auch dort der Steuerzahler belastet werden wird. Außerdem erscheint es doch ziemlich fragwürdig, Grundstückseigentümer zu Lasten von Grundstückskäufern besser zu stellen. Und auch die Stadt Wetzlar holt sich das, was Grundstückseigentümer durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sparen, durch eine gewaltige Erhöhung der Grundsteuer B wieder von diesen zurück. Berücksichtigt man all dies, so hat Michael Simon vollkommen recht, wenn er die  CDU- Pläne als unseriös und schlecht durchdacht ablehnt. Und erst recht sind solch polemische Äußerungen der Herren Cyfka und Lüttger,  wie, das „Herz von Michael Simon schlage nicht für den Geldbeutel des kleinen Manns“ bei der gegenwärtigen Diskussion weder angebracht noch hilfreich. Auch, wenn zur Finanzierung Steuergelder verwandt werden, hat dafür letztlich der „kleine Mann“ einen erheblichen Anteil  gezahlt, auch wenn er überhaupt kein Grundstück besitzt.

 

 

März 2019

Verunglimpfung

In fast allen Kommunalparlamenten sind Gruppierungen vertreten, die sich – mit teils unterschiedlicher Namensgebung- als „Freie Listen“ bezeichnen. Den Begriff “frei“  definieren sie mit immer den gleichen Schlagworten, so wie es jetzt auch kürzlich aus Neu-Bamberg („Parteipolitik gehört einfach nicht in den Gemeinderat“) oder Windesheim („unabhängig von Fraktionszwang und Parteipolitik im Sinne und zum Wohl der Ortsgemeinde“). Diesen Schlagworten ist entschieden entgegen zu treten. Denn sie geben ein falsches Bild ab. Erst einmal unterwerfen sich auch Ratsmitglieder „Freier Listen“, so wie man es beispielsweise in Windesheim in den letzten Jahren nicht selten erlebt, oft einer sogenannten „Fraktionsdisziplin.  Vor allem wird aber damit denjenigen Personen, die unter dem Namen einer Partei in kommunalen Parlamenten vertreten sind, einfach unterstellt, dass  diese das „Wohl ihrer Partei“, was das auch immer sein soll, vor die Interessen der Menschen des Ortes, in dem sie tätig sind, stellen. Eine böswillige Behauptung, die durch nichts zu entschuldigen ist. Mitglieder von Parteien, gleich welcher Richtung sind, machen keine „Parteipolitik“ in den kommunalen Parlamenten, sondern setzen sich dort immer engagiert für die Interessen der Menschen in ihren Orten ein. Nur, dass sie im Gegensatz zu den „Freien“, auch den Willen haben, über den politischen „Tellerrand“ zu blicken und den Mut haben, sich auch für Dinge außerhalb des örtlichen Bereichs zu engagieren.

 

 

 

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